Wissenswertes

… Wissenswertes …

Die Informationen auf dieser Seite werden stetig angepasst. Änderungen sind vorbehalten.

Aktueller Stand: Juni 2025

Mitgliedschaft

Die aktuellen Preise für eine Mitgliedschaft im Reitsportverein Köln-Rodenkirchen e.V. könnt Ihr hier einsehen: Zur Preisübersicht

Zu Beginn der Mitgliedschaft ist eine dreimonatige Vorauszahlung zu leisten. Diese wird bei der Kündigung verrechnet, d. h. in den drei Monaten der Kündigungsfrist ist kein Beitrag mehr fällig. Ausgenommen hiervon sind evtl. Umlagen, wie zum Beispiel für Futterkosten.

Die Vereinsmitglieder sind bei Unfällen über den Landessportbund NRW versichert.

Umlage für Futterkosten

Aufgrund stark gestiegener Preise für Futter, Heu und Einstreu wird aktuell eine Futterkostenumlage je Mitglied erhoben, siehe Preisübersicht

Buchung von Reitstunden

Die optionale Buchung beinhaltet vier Reitstunden pro Kalendermonat. Diese sind nicht auf Folgemonate oder andere Personen übertragbar.

Jede Reitstunde soll mit maximal 6 Reitenden belegt werden.

Reitstunden, die nicht mindestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt wurden, werden abgerechnet.

Zusatz-Reitstunden

Anfallende zusätzliche Reitstunden werden nach vorheriger Ankündigung per E-Mail als 5er- oder 10er-Karte berechnet und per Lastschrift abgebucht. Die aktuellen Preise für die Karten findet Ihr hier: Preisübersicht

Die Zusatzstundenkarte ist unbegrenzt gültig. Sie verbleibt zwecks Abrechnung im Verein.

Bei Kündigung können die Zusatzstunden im Rahmen der dreimonatigen Kündigungsfrist abgeritten werden. Eine Auszahlung nicht abgerittener Zusatzstunden erfolgt nicht.

Arbeitsstunden

Alle Mitglieder ab einem Alter von 14 Jahren müssen 12 Arbeitsstunden pro Jahr leisten. Nicht geleistete Arbeitsstunden werden mit 10,- € / Stunde in Rechnung gestellt.

Jedes Mitglied erhält dazu eine Arbeitskarte und ist für die Eintragung der geleisteten Arbeitsstunden (durch die Betriebsleitung oder den Vorstand) eigenverantwortlich zuständig.

Die Karten sind zum Jahresende oder bei einer Kündigung zwecks Abrechnung der nicht geleisteten Arbeitsstunden unaufgefordert abzugeben.

Pensionsboxen / Einsteller

Alle Informationen für Einsteller findet Ihr hier: Pensionsboxen

Für Einsteller und Reitbeteiligungen ist eine Mitgliedschaft samt Umlagen und Arbeitsstunden verpflichtend.

Förder-Mitgliedschaft

Personen, die den Verein unterstützen wollen, ohne aktives, stimmberechtigtes Mitglied zu sein, können förderndes Mitglied werden. Auch Firmen, juristische Personen und andere Organisationen können dem Verein als förderndes Mitglied beitreten.

  • Beitrag: mindestens 120,00 € / Jahr, gerne mehr
  • Zahlung: monatlich oder jährlich nach Vereinbarung
Zahlungsmodalitäten

Mitgliedsbeiträge, Umlagen und monatliche Reitstundenbuchungen werden zum Monatsanfang fällig. Hierzu wird dem Verein eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug erteilt. Dies gilt ebenso für die Abrechnung der Zusatzstundenkarten und Zusatzbeiträge für nicht geleistete Arbeitsstunden.

Bei Fragen zu den Abbuchungen kontaktiert bitte zuerst unsere kaufmännische Leitung
.

Unbegründete und durch Mitglieder / Einsteller selbst verschuldete Rücklastschriften werden zuzüglich der entstandenen Gebühren erneut in Rechnung gestellt.

Ordentliche Kündigung

Die Kündigung muss bis zum letzten Arbeitstag eines Kalendermonats schriftlich bei dem geschäftsführenden Vorstand eingegangen sein.

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sie beginnt am ersten Tag des auf den Eingang folgenden Kalendermonats.

Während der Kündigungsfrist wird die zu Beginn der Mitgliedschaft geleistete dreimonatige Vorauszahlung verrechnet. Es wird kein Mitgliedsbeitrag und keine evtl. Reitstundenbuchung mehr fällig. Sonderzahlungen und Zusatzbeiträge sind von dieser Regelung ausgenommen und bis zum Ende der Mitgliedschaft weiter zu zahlen.

Außerordentliche Kündigung

Bei Zahlungsverzug und/oder wiederkehrenden Verstößen gegen unsere Verhaltensregeln behalten wir uns vor, Mitglieder vom Reitunterricht auszuschließen bzw. Verträge und Vereinbarungen zu beenden