Wissenswertes

… Wissenswertes …

Die Informationen auf dieser Seite werden stetig angepasst. Für Anregungen zum Ausbau dieser Seite sind wir dankbar.

Stand: September 2019. Änderungen vorbehalten.

Standard-Mitgliedschaft

Die Preise für eine Mitgliedschaft könnt Ihr hier einsehen: Zur Preisübersicht

zzgl. sind durch den Vertragspartner 12 Arbeitsstunden / Jahr zu leisten

zu Beginn der Mitgliedschaft wird eine 3-monatige Vorauszahlung fällig

(wird bei Kündigung verrechnet, in den 3 Monaten Kündigungsfrist ist kein Mitgliedsbeitrag mehr zu zahlen)

 

  • 4 Reitstunden/Monat inklusive
  • bei Unfällen versichert über den Landessportbund
  • KEIN Übertrag auf Folgemonat möglich
  • NICHT auf andere Personen übertragbar
5er und 10er-Karten

Zusätzlich zu den 4 Reitstunden, könnt Ihr 5er und 10er Karten erwerben. Die aktuellen Preise für die Karten findet Ihr hier: Zur Preisübersicht

 

  • sinnvoll, wenn man mehr als vier mal im Monat reiten möchte, oder um Monate mit 5 Reittagen auszugleichen
  • Stunden können jederzeit abgeritten werden
  • bei Unfällen versichert über den Landessportbund
Förder-Mitgliedschaft

Beitrag: ab 174,- Euro / Jahr

  • Beitrag mindestens 174,- oder höher
  • Zahlung einmal jährlich
Zusatzbeiträge / Sonderzahlungen

Futterumlage

  • ab dem 01.01.2024 wird ein Zusatzbeitrag in Höhe von 12,50 € / Monat erhoben)
Reitunterricht
  • An einer Reitstunde können maximal 8 Reiter(innen) teilnehmen.
  • Reitstunden, die nicht mindestens 24h vor Beginn der Stunde abgesagt wurden, werden als erteilt verbucht und berechnet.
Pensionsboxen / Einsteller

Beitrag: 330,- Euro / Monat

zzgl. Jahresmitgliedsbeitrag 174,- Euro / Jahr

zzgl. sind durch den Vertragspartner 12 Arbeitsstunden / Jahr zu leisten

Arbeitsstunden
  • Verpflichtend für jedes Mitglied und jeden Einsteller sind 12 Arbeitsstunden pro Jahr.
  • Nicht abgeleistete Arbeitsstunden werden mit 10,- Euro pro Stunde in Rechnung gestellt.
Rücklastschriften

Bei falschen Abbuchungen bitten wir, von Rücklastschriften abzusehen. Diese verursachen hohe Gebühren.

Solltest Du Fragen zu den Abbuchungen haben, kontaktiere bitte zuerst unseren Kassenwart.

Unbegründete und durch das Mitglied/den Einsteller selbst verschuldete Rücklastschriften werden zuzüglich der entstandenen Gebühren erneut in Rechnung gestellt.

Ruhende Mitgliedschaft

Der Wunsch, die Mitgliedschaft ruhen zu lassen, ist bis zum 15. eines Monats einzureichen. Ab dem Folgemonat wird ein monatlicher Beitrag in Höhe von 5,- Euro eingezogen. Sonderzahlungen und Zusatzbeiträge sind von dieser Regelung ausgenommen und auch während der Ruhezeit zu zahlen. RUHE-Wünsche, die nach dem 15. eingehen, können auf Grund der SEPA-Vorlaufzeit für den laufenden Monat nicht mehr berücksichtigt werden. Eine ruhende Mitgliedschaft endet automatisch nach 12 Monaten. Wird die RUHE nicht rechtzeitig vor Ablauf der 12 Monate verlängert, wird das Mitglied automatisch auf STANDARD zurückgesetzt und es wird der zu der Zeit gültige Monatsbeitrag abgebucht.

Ordentliche Kündigung

Eine Kündigung ist bis zum 15. eines Monats einzureichen. Die 3-monatige Kündigungsfrist beginnt am 01. des Folgemonats. Während dieser Frist wird die zu Beginn der Mitgliedschaft geleistete 3-monatige Vorauszahlung verrechnet. Es wird kein monatlicher Mitgliedsbeitrag mehr eingezogen. Sonderzahlungen und Zusatzbeiträge sind von dieser Regelung ausgenommen und bis zum Ende der Mitgliedschaft weiter zu zahlen. Kündigungen, die nach dem 15. eingehen, können auf Grund der SEPA-Vorlaufzeit für den laufenden Monat nicht mehr berücksichtigt werden.

Ausserordentliche Kündigung

Bei Zahlungsverzug und/oder wiederkehrenden Verstößen gegen unsere Verhaltensregeln behalten wir uns vor, Mitglieder vom Reitunterricht auszuschließen bzw. Verträge und Vereinbarungen zu beenden.